Flugplatzbetrieb ohne Anwesenheit des Flugplatzbetriebsleiters (§ 2a ZFBO)
(Prior Permission Required)
Da sämtliche Pisteneinrichtungen (Dachreiter, Windsack etc.) über die Wintermonate (9. Nov. - 15. März) entfernt wurden, sind Landungen bzw. Starts nicht möglich !! Das gilt auch für den Flugbetrieb ohne Anwesenheit des Flugplatzbetriebsleiters !!
Für An- und Abflüge ohne Anwesenheit eines Flugplatzbetriebsleiters sind folgende Punkte zu beachten und zu berücksichtigen.
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PPR-Antrag - unbedingt erforderlich.
--> Online-Formular - PPR-Antrag Über die Wintermonate (9. Nov. - ca. 15. März) nicht möglich. -
FBL/AD OPS:
Flugplatz: +43 3882-2262 (Sa. So. u. Feiertags ab 09:00 Uhr)
Demmerer H.: +43 664 3584118
Papst P.: +43 664 2260515
Schuster K.: +43 664 6212246
- Die genau Lande- bzw. Startzeit ist ebenfalls online zu melden.
- zur Online-Landemeldung - Über die Wintermonate nicht möglich !
- zur Online-Startmeldung- Über die Wintermonate nicht möglich !
- zur Online-Landemeldung - Über die Wintermonate nicht möglich !
- Der verantwortliche Pilot hat sich vor An- bzw. Abflug von der Betriebsbereitschaft der Bewegungsflächen sowie der Hindernisfreiheit des Schutzbereiches zu überzeugen.
- Die An- und Abflugverfahren sind in luftfahrtüblicher Weise veröffentlicht und einzuhalten.
- Die verwendeten Flugzeuge müssen mit Notsendern (ELT, PLB) ausgestattet sein.
- Der verantwortliche Pilot hat bei Platzannäherung auf der Frequenz 122.105 MHz Positionsmeldungen (Blindübertragung) mit voraussichtlicher Zeit des Einfluges in die Platzrunde und der Landung abzugeben.
- Die Betankung eines Flugzeuges ist nur unter Aufsicht einer autorisierten Person zulässig.
- Bei Erfordernissen von grenzpolizeilichen Maßnahmen (Passkontrolle) und zollrechtlichen Verfahren ist eine Landung oder ein Abflug ohne Betriebsleiter nicht möglich.
- Die Aufgabe eines Flugplanes wird empfohlen.